Bei den Nationalsozialisten waren "Rassenlehre" und "Antisemitismus" untrennbar miteinander verknüpft. Dabei stellten sie den "Rassenkampf" ins Zentrum ihrer menschenverachtenden Ideologie. Der Barbarei des Dritten Reiches lag die Vorstellung eines weltgeschichtlichen Endkampfes zugrunde, in dem es um die "Reinhaltung des Blutes" und die "Ausmerzung" des "parasitenhaften" Judentums ging. Die ideologische Reduktion der Nationalsozialisten, Geschichte sei "Rassenkampf", endete schließlich im Genozid an den Juden. (…)
Der Begriff "Rasse" ist historisch seit jeher extrem belastet ist. In der Ideologie der Nationalsozialisten hat er schließlich eine zentrale Rolle eingenommen. Dabei endete der von den Nationalsozialisten propagierte "Rassenkampf", in dem die "Arier" die "Herrenrasse" bildeten, in der systematischen und monströsen Vernichtung "unwerten Lebens".
Trotz dieses Befundes wurde und wird der Begriff "Rasse" bis heute verwendet. Dabei hat der Begriff nach der Zeit des Nationalsozialismus eine durchaus widersprüchliche Geschichte erfahren und ist in seiner Verwendung unterschiedlich stark verbreitet. Es gibt Gesellschaften, in denen der Gebrauch Gang und Gäbe ist, was so weit gehen kann, dass manche Leute sich - und auch andere - vor allem nach der "Rasse" definieren.
In den USA bildet er beispielsweise einen tragenden Begriff im politischen und öffentlichen Leben - etwa bei der politischen Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes. Dennoch ist er auch hier Kritik ausgesetzt. Die Befürworter des Begriffs "Rasse" verweisen dabei auf seine soziale Bedeutung in der US-amerikanischen Gesellschaft, die Gegner hingegen betonen, dass der Begriff untrennbar mit einem biologistischen Konzept verbunden ist. Ergänzend sei an dieser Stelle angemerkt, dass der in den USA bis heute geläufige Begriff "Caucasian" ("Kaukasier") zur Bezeichnung einer bestimmten "Rasse", sprich "der Weißen", auf den deutschen Mediziner Johann Friedrich Blumenbach zurückzuführen ist. Blumenbach gehört zu den Begründern erster Rassentheorien, nach denen die "weiße Rasse", "die Kaukasier", die überlegene "Rasse" bildet. (…)
In der deutschen Rechtsordnung findet sich der Begriff "Rasse" in vielen bundesrechtlichen oder auch landesrechtlichen Regelungen - auch im Grundgesetz (GG) ist er enthalten. Art. 3, Absatz 3, S. 1 GG lautet: "Niemand darf wegen … seiner Rasse, … benachteiligt oder bevorzugt werden." Im deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus 2006, welches unter anderem die Anti-Rassismusrichtlinie 2000/43/EG umsetzt, heißt es in Paragraf 1 AGG: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse … zu verhindern oder zu beseitigen." Der Gesetzgeber hat die Problematik des Begriffs "Rasse" im AGG zwar erkannt, wie sich der Gesetzesbegründung entnehmen lässt, aber dennoch an ihm festgehalten. (…)


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