Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging es an diesem Mittwoch um einen Spion, der womöglich nie lebte. Die Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland, der Kläger ein Künstler und Politaktivist - der Fall ein Lehrstück darüber, wie schnell man bisweilen zum "Terroristen" werden kann.
Am 7. Dezember 2006 erhält Wolf Wetzel einen Brief vom Bundesamt für Verfassungsschutz. 1998, heißt es darin, sei er rund sechs Monate lang abgehört worden, auch seinen gesamten Briefverkehr habe man kontrolliert.
Ein schwer wiegender Grundrechtseingriff. Der Anlass: Der Frankfurter wurde verdächtigt, Mitglied einer Terrorgruppe namens "Autonome Rhein-Main-Koordination" (ARMK) zu sein. Entsprechende Ermittlungen verliefen jedoch im Sand. Wetzel ist erstaunt.
Der 54-Jährige macht keinen Hehl daraus, dem Staat kritisch gegenüberzustehen. Er war bei Aktionen gegen die Startbahn West, Castor-Transporte und anderen linken Vollversammlungen dabei. Auch wurde er 1996 im Frankfurter Szenetreff Café Exzess festgenommen und sofort wieder freigelassen, nachdem er sich als Journalist ausweisen konnte. Aber mit Brandstiftern und Saboteuren, beteuert er, habe er nichts zu tun. Angeklagt oder gar verurteilt wurde er nie. Von der ARMK wisse er nichts. Wolf Wetzel nimmt sich einen Anwalt.
"Das gibt's nicht mal bei James Bond"
Die Schriftsätze, die seither hin und her fliegen und der FR in Auszügen vorliegen, zeigen einen bemerkenswerten Umgang staatlicher Stellen mit Mutmaßungen und Fakten. Um die Überwachung Wetzels zu rechtfertigen, stützen sich die Ermittler im wesentlichen auf ein Gespräch, das er am 27.2.1998 mit dem "V-Mann 123" geführt haben soll.
Folgt man dem Verfassungsschutz, beichtete Wetzel darin nicht nur psychische und arbeitsrechtliche Probleme, verriet Anschlagspläne und -ziele, plauderte gar über mögliche Mitstreiter. Auch soll er - angeblicher Mitgründer einer angeblich hoch konspirativen Bande - dem nicht zur Gruppe gehörenden Mann anvertraut haben, sein "Traumberuf" sei "Berufsrevolutionär". "Das gibt's nicht mal bei James Bond", sagt Wetzel.
Auch die Verwaltungsrichter zeigten sich am Mittwoch erstaunt: Von derartiger Zutraulichkeit, so der Vorsitzende Hans-Peter Rueß, "träumt ja jeder Verfassungsschutz". Wer so rede, könne "nur unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben". Da sich der Verfassungsschutz weigert, den genauen Ort und die Zeit der Terror-Beichte preiszugeben, und Wetzel schwört, das Gespräch habe nie stattgefunden, sagt sein Anwalt Thomas Kieseritzky: "Den V-Mann gibt es nicht." Wie so oft hätten Ermittler einen Terrorverdacht konstruiert, um in Ruhe die linke Szene auszuforschen.


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