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Unterwerfung oder Anzeige

Von Astrid Ludwig

Das Präsidium der Frankfurter Goethe-Universität will die bei der Räumung des besetzten Casinos auf dem Campus Westend ausgesprochenen Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs zurücknehmen, knüpft daran jedoch eine Bedingung: Die 176 Personen, Teilnehmer eines Protestseminares im Casino-Festsaal, sollen zuvor eine Erklärung mit Namen und Matrikelnummer unterzeichnen, die sich gegen jegliche Gewalt gegen Personen und Sachen sowie gewaltsame Aktionen an der Goethe-Uni ausspricht.

Präsident Werner Müller-Esterl unterbreitete dieses Angebot auf der Senatssitzung am Mittwoch und sprach von einer Kompromiss-Lösung. Das Präsidium bot zudem persönliche Gespräche mit den Betroffenen an.

Der Vorschlag traf bei Teilen des Senates und bei anwesenden Studenten auf Skepsis. Sie sehen darin eine unzulässige Unterwerfungserklärung und forderten den Präsidenten auf, die Anzeigen entweder zurückzunehmen oder sie aufrechtzuhalten.
176 Personen, zu 90 Prozent Mitglieder der Goethe-Universität, hatten am 2. Dezember 2009 an einem Seminar teilgenommen, als das Präsidium das Casino aus Angst vor weiteren Sachbeschädigungen räumen ließ (die FR berichtete). Weil sie sich weigerten die Veranstaltung zu verlassen, wurden sie von Polizisten teilweise aus dem Gebäude getragen. Die Uni-Leitung stellte Strafanzeige und seither reißt die Auseinandersetzung darüber nicht ab.

Präsident Müller-Esterl erklärte am Mittwoch erneut, dass die Uni den friedlichen Protest der Studenten und Dozenten gegen die Bologna-Reform geduldet habe, solange er gewaltfrei blieb. Sachbeschädigungen von rund 200000 Euro seien nicht tolerabel. Jetzt gehe es darum, "den Blick nach vorne zu richten", aber klar zu machen, "dass Gewalt keinen Platz an der Goethe-Universität hat". Die Erklärung, die unterzeichnet werden soll, orientiert sich im Wortlaut an einer Resolution, die der Senat am 16. Dezember verabschiedet hatte.

Stundenlange Debatte


Über Stunden entspann sich am Mittwoch dann eine juristische und politische Debatte zur genauen Definition des Gewalt-Begriffes, das Hausrecht des Präsidenten und ob eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen Uni-Mitglieder auf dem eigenen Campus gerechtfertigt ist. Nadia Sergan vom Asta hielt dem Präsidium vor, dass die Räumung wegen Sachbeschädigungen veranlasst wurde, die Anzeige aber diejenigen getroffen habe, die ein Seminar besuchten.

Die Koppelung der Rücknahme der Anzeigen an eine Erklärung löste im Senat zu weiten Teilen Unbehagen aus, nicht nur bei Rechtswissenschaftlern. Eine Senatorin appellierte an Müller-Esterl, die Anzeige bedingungslos fallen zu lassen. "Das würde als ein Akt der Großzügigkeit gewertet", sagte Professorin Anna Starzinski-Powitz. Nicht eine rechtlich richtige, sondern eine kluge Entscheidung sei gefragt. Zu lange schon werde Energie auf diese Auseinandersetzung verschleudert. Der Asta bot im Gegenzug dem Präsidium "einen konstruktiven Dialog" an.

Die Mehrheit des Senates empfahl am Ende die Rücknahme der Anzeige ohne die umstrittene Erklärung, jedoch soll das Angebot eines persönlichen Gesprächs bestehen bleiben. Jetzt liegt eine Entscheidung darüber erneut beim Präsidium. Beschlossen wurde auch, eine Kommission einzusetzen, die die Vorgänge bei der Räumung – es gab zahlreiche Verletzte – aufarbeiten soll.
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Dokument erstellt am 27.01.2010 um 17:24:12 Uhr
Letzte Änderung am 27.01.2010 um 19:42:25 Uhr
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